Samstag, 5. Februar 2011

4.2 Wie Sie mit Sondereinstufungen und Zweitwagenregelung jede Menge Beitrag sparen!

Die Versicherungsgesellschaften gewähren Ihren Kunden unter bestimmten Voraussetzungen Sondereinstufungen in SF-Klassen. Diese Voraussetzungen finden Sie in den Tarifbedingungen Ihrer Gesellschaft und können von Gesellschaft zu Gesellschaft sehr unterschiedlich sein. Die hier erläuterten Sondereinstufungen sind den Allgemeinen Bedingungen der KFZ-Versicherung der GDV (Gesellschaft der deutsche Versicherungswirtschaft) entnommen.


Sonderersteinstufung in SF-Klasse ½ (Führerscheinregelung)
Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs, wird er in die SFKlasse ½ eingestuft, wenn:
  1. Sie nachweisen, dass Sie seit drei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, die von einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erteilt wurde oder dieser gleichgestellt ist und Sie zum Führen von Pkw oder von Krafträdern mit amtliches Kennzeichen berechtigt.
Sonderersteinstufung in SF-Klasse ½ (Zweitwagenregelung)
Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs, wird er in die SFKlasse ½ eingestuft, wenn:
  1. auf Sie bereits ein Pkw zugelassen ist, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist, oder
  2. Ihr Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner Pkt. 1 erfüllt und Sie mindestens einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von Pkw oder Krafträdern besitzen, die von einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erteilt wurde.
Sonderersteinstufung in SF-Klasse 2 (Zweitwagenregelung)
Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs, wird er in die SFKlasse ½ eingestuft, wenn:
  • auf Sie, Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihren mit Ihnen in 
    häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner bereits ein Pkw zugelassen und bei 
    uns versichert ist, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens 
    in die SF-Klasse 2 eingestuft ist, und
  • Sie seit mindestens einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von Pkw oder 
    von Krafträdern besitzen, die von einem des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erteilt wurde,
    und
  • Sie und der berechtigten Fahrer mindestens das xx. Lebensjahr vollendet haben.
Es gibt, wie oben schon erwähnt, darüber hinaus bei einigen Gesellschaften Sondereinstufungen, bei denen der Zweitwagen in die gleiche SF-Klasse eingestuft wird, in der das Erstfahrzeug eingestuft ist. 

Sie möchten mit Ihrem Zweitwagen ebenfalls mit einem Schadenfreiheitsrabatt von 50% oder weniger eingestuft werden? --> Dann vereinbaren Sie doch einen unverbindlichen Beratungstermin oder schreiben mir ein Mail.

schauen Sie auch:
Wie SF-Klasse, Schadenfreiheitsrabatt und die "Prozente" wirklich funktionieren!
KFZ-Versicherung

günstige Versicherung für den Zweitwagentarife

Sie haben noch Fragen oder Anregungen, dann würde ich mich über einen Kommentar von Ihnen freuen!

Was sind Sondereinstufungen und Zweitwagenregelung und wie funktionieren Sie?

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen