Wer eine private Pflegeversicherung abgeschlossen hat und diese mindestens 6 Monate nicht bezahlt, begeht nach §121 SGB XI eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einem Bußgeld bis 2.500 € geahndet werden.
Dies betrifft besonders Selbstständige und Freiberufler. Die private Pflegeversicherung hat in diesen Fällen entsprechend §51 SGB XI die Pflicht, den Versicherten beim Bundesversicherungsamt zu melden.

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