Sie müssen einige Dinge zu beachten, damit Ihre Versicherung im Schadensfall diesen, wie vereinbart, reguliert.
Zu den wichtigsten Pflichten zählen hier die Sorgfaltspflicht.
Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, Ihr individuelles Risiko so gering wie möglich zu halten. Verstoßen Sie gegen diese Pflicht grob fahrlässig, dann ist der Versicherer laut § 81 Abs. 2 VVG berechtigt, im Verhältnis der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers, seine Leistungen zu kürzen.
Zu grob fahrlässigen Verstößen zählen zum Beispiel das Verlassen der Wohnung bei offenem Fenster bzw. Wohnungseingangstür - Diebstahl Hausratversicherung.
Oder, siehe dazu auch den vom Landgericht Bonn am 31.07.2009 verhandelten Fall, eines PKW-Fahrers - KFZ-Versicherung -, der seinen Autoschlüssel einem Bekannten überließ, um sich von ihm nach Hause fahren zu lassen, obwohl er mit ihm gemeinsam den ganzen Abend Alkohol getrunken hatte.
Der Bekannte verursachte mit dem PKW einen Unfall mit Totalschaden. Die Versicherung verweigerte die Regulierung. Das Landgericht Bonn wies die Klage des Versicherungsnehmers auf vollständige Regulierung des Schadens ab und verurteilte den Versicherer lediglich zu einer Regulierung von 25% des Schadens. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der grob fahrlässigen Verletzung der Sorgfaltspflicht des Versicherungsnehmers. Wortlaut des Urteils siehe hier!
Vielleicht interessieren Sie auch unsere Kommentare zu anderen Urteilen

0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen